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Allgemeine Geschäftsbedingungen der FAMECO GmbH

Vorbemerkungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der FAMECO GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. 

Entgegenstehenden oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, FAMECO GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Eine solche Zustimmung gilt nur für den jeweiligen Einzelfall, nicht für frühere oder künftige Leistungen. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn FAMECO GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist allein die Lieferung der Ware bzw. die Leistung, die in der jeweiligen Artikelbeschreibung definiert ist. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch FAMECO GmbH verbindlich.

Vertragsleistungen, die nicht in der Artikelbeschreibung aufgeführt sind, insbesondere die, die zu Werbezwecken bekannt gemacht werden, sind nur dann Teil des Vertragsgegenstandes, wenn FAMECO GmbH dies schriftlich bestätigt.

Als Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes gelten grundsätzlich nur die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Merkmale als vereinbart.

FAMECO GmbH betreut die Vertragsgegenstände gemäß der jeweils gültigen Wartungsvorschriften bzw. der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Wartungen werden nach Terminabsprache mit dem Kunden innerhalb der üblichen Arbeitszeit erbracht.

Dabei umfassen die allgemeinen Leistungen die Bereitstellung von Arbeitskräften für die Erbringung der Leistungen, die Vorhaltung der zur Wartung erforderlichen Werkzeuge, sowie Mess- und Kontrollinstrumente.

Die Wartungsleistungen umfassen die Funktionskontrolle mit Überprüfung der Betriebsdaten, die Information über eventuell erforderliche Reparatur und Umrüstarbeiten.

Wird bei Durchführung einer Wartung festgestellt, dass das zu Wartende nicht mehr verwendbar ist, und eine Umrüstung oder Wiederherstellung nicht mehr möglich ist, ist gleichwohl die vertraglich vereinbarte Pauschale fällig.

Die FAMECO GmbH ist berechtigt, die Durchführung der Arbeiten ganz oder teilweise auf ihre Vertretungen zu übertragen.

Leistungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die vertragsgerechte Leistungserbringung durch FAMECO GmbH, sind die nachfolgenden Punkte:

Der Kunde nutzt die Vertragsgegenstände nur bestimmungsgemäß. Technische Eingriffe oder Veränderungen sowie Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Vertragsgegenständen dürfen während der Nutzungsdauer nur durch Fachpersonal durchgeführt werden.

Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns (FAMECO GmbH, Neumarkter Str. 34, 81673 München) und Unternehmern, die bei uns Waren kaufen bzw. Dienstleistungen bestellen. Geschäftsbedingungen des Kunden bzw. Kunden oder sonstiger Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen haben. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen sollten, das Geschäftsbedingungen des Kunden bzw. Kunden oder sonstigen Dritten enthält oder auf diese verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, die FAMECO GmbH hat solchen abweichenden AGB ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sowie alle sonstigen Erklärungen, insbesondere Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Gleiches gilt für etwaige Zusagen, Beratung und Erklärung des Personals der FAMECO GmbH.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Vertragsschluss

Sämtliche Angebote, auch solche, die im Namen der FAMECO GmbH abgegeben werden, sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag gilt erst dann als rechtsverbindlich abgeschlossen, wenn dieser von der FAMECO GmbH schriftlich bestätigt oder durchgeführt wurde.

Die Katalog Darstellung des Sortiments stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde eine Bestellung an FAMECO GmbH schickt, gibt er ein verbindliches Angebot ab. FAMECO GmbH behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch Lieferung der bestellten Artikel annehmen.

Bei Exportgeschäften ins Ausland erfolgt der Vertragsschluss per E-Mail. Der Versand erfolgt nach vollständiger Bezahlung.

Technische Daten und Beschreibungen in der Produktinformation stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung ist nur bei schriftlicher Bestätigung gegeben.

Mit dem Absenden einer Bestellung per Fax, per E-Mail oder per Telefon gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Der Kunde ist an die Bestellung für die Dauer von zwei Wochen nach Abgabe der Bestellung, maßgebend ist das Datum des Fax- bzw. E-Mail-Eingangs bei uns oder der Zeitpunkt der telefonischen Bestellannahme durch uns, gebunden. Das gegebenenfalls bestehende Recht, der Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.

Wir werden den Zugang der per Fax, E-Mail oder telefonisch abgegebenen Bestellung unverzüglich schriftlich, in Textform, bestätigen. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

Wir nehmen Bestellungen aus dem Ausland nur schriftlich entgegen (per Fax, per E-Mail, per Post).

Sollte die Lieferung der bestellten Ware oder Leistungen nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, oder die Leistung nicht angeboten werden kann, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

 Sämtliche zwischen FAMECO GmbH und dem Kunden bei Abschluss des Vertrages getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Mitarbeiter der FAMECO GmbH sind nicht berechtigt, ohne Beachtung der Schriftform Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zu vereinbaren. Sollte die Auftragsbestätigung der FAMECO GmbH Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollte die Preisfestlegung technisch bedingten Übermittlungsfehlern zugrunde liegen, ist FAMECO GmbH zur Anfechtung berechtigt. Bereits erfolgte Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.

Termine

Wartungstermine werden zwischen den Vertragsparteien abgestimmt. Die Vertragsparteien unterrichten sich umgehend, wenn der abgestimmte Termin nicht eingehalten werden kann. Sollten trotz Terminabsprache die zu wartenden Geräte nicht zur Verfügung stehen (z.B. Stilllegung, sonstiger Verlust) müssen die vertraglich vereinbarten Pauschalen, nebst eventuell entstehender Wartezeit, gezahlt werden.

Unmöglichkeitsregelung und höhere Gewalt

Wird die Einhaltung des Vertrages durch höhere Gewalt, Arbeitskampf oder andere Umstände verhindert bzw. verzögert, kann FAMECO GmbH die Erbringung der Leistung angemessen verschieben. Wir werden den Kunden rechtzeitig über derartige Umstände informieren.

FAMECO GmbH haftet nicht für Nichterfüllung oder die verspätete Erbringung von Pflichten aus dem Kaufvertrag, wenn dies auf Ereignissen beruht, die außerhalb des angemessenen Einflussbereiches der FAMECO GmbH liegen und wir diese nicht zu vertreten haben, wie z. B. illegale Streiks, Unruhen, Aufstände, Krieg, Terrorismus, Feuer, Explosionen oder Naturereignisse wie Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben (jeweils „Höhere Gewalt“). Dies gilt nicht, wenn FAMECO GmbH eine Garantie übernommen hat. Bei Vorliegen höherer Gewalt wird FAMECO GmbH von seiner Leistungsverpflichtung für die Dauer entbunden, die das Ereignis andauert, vorausgesetzt, FAMECO GmbH unternimmt weiterhin wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, die Leistung zu erbringen. Wir sind berechtigt, von einem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn das Ereignis, das höhere Gewalt begründet, länger als 30 Tage andauert.

Widerrufsrecht

Verbrauchern (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

Macht der Verbraucher von dem Widerrufsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, so hat dieser die Kosten der Rücksendung zu tragen.

Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen in der folgenden Widerrufsbelehrung wiedergegeben sind.

Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen wir mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, so werden wir unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

Wird der Vertrag widerrufen, werden wir alle Zahlungen, die wir erhalten haben, ausschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis der Nachweis erbracht wurde, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist.

Die Waren müssen unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem wir über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet wurden, an uns zurückgesandt oder übergeben werden. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen versendet wurden.

Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.

Lieferbedingungen und Vorbehalt der Vorkasse

FAMECO GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht zumutbar.

Die Lieferfrist beträgt circa zehn Werktage, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sie beginnt – vorbehaltlich der Regelung anderer Regelungen – mit Vertragsschluss.

Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorbehalt der Vorkasse). Falls wir von dem Vorbehalt der Vorkasse Gebrauch machen, werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.

Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Der Kunde versichert, richtige und vollständige Adressdaten anzugeben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Angaben zu zusätzlichen Kosten beim Versand kommen z.B. erneut anfallende Versandkosten – so hat der Kunde diese zu tragen.

Kommt der Kunde in Schuldner- oder Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Übergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Schuldner- oder Annahmeverzug geraten ist.

Die vereinbarten Lieferfristen und -termine gelten stets als unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich in schriftlicher Form etwas anderes vereinbart. Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn FAMECO GmbH bis zu ihrem Ablauf Fertigstellung und Abholbereitschaft der Ware an den Kunden mitgeteilt hat, soweit nicht ausnahmsweise eine Bring- oder Schickschuld vereinbart ist.

Wird die Ware auf Wunsch des Kundens an diesen oder an einen von ihm benannten Lieferort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der FAMECO GmbH verlassen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt und wer die Transportkosten trägt.

Betriebsstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, soweit solche Ereignisse nicht vorhersehbar waren, sowie Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen und Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Wird hierdurch die Lieferung bzw. Abnahme um mehr als drei Monate verzögert, so ist jede der Parteien berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Abnahmestörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Lieferungen ins Ausland verpflichtet sich der Kunden, die jeweiligen Zoll- und Einfuhrbestimmungen und sonstigen Regelungen zu berücksichtigen. Etwaige durch die Lieferung ins Ausland anfallende Kosten für Zoll-, Einfuhr-, Lager- und sonstigen Gebühren sind vom Kunden zu tragen; etwaige Steuern sind ebenfalls vom Kunden zu entrichten.

Lieferungen erfolgen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ab dem Firmensitz der FAMECO GmbH, der auch der Erfüllungsort ist. Der Erfüllungsort ist auch dann der Firmensitz der FAMECO GmbH, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Auf Wunsch des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist FAMECO GmbH berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) zu bestimmen.

Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an das mit der Versendung beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über. Bei Annahmeverzug des Kunden geht die Gefahr ab Beginn des Verzugs auf den Kunden über.

Sollte eine bestellte Ware nicht lieferbar sein, weil FAMECO GmbH von seinem Vorlieferanten ohne Verschulden der FAMECO GmbH trotz vertraglicher Verpflichtung des Vorlieferanten nicht beliefert wird, kann sich die Lieferzeit verlängern. FAMECO GmbH wird den Kunden unverzüglich darüber informieren

Preise und Versandkosten

Sämtliche Preisangaben in unserem Katalog sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten. Die Versandkosten werden mit der Angebotserstellung übersendet.

Die im Produktportfolio genannten Preise sind gültig bis auf Widerruf. Für Druck- oder Übertragungsfehler bei der Preisbezeichnung übernehmen wir keine Haftung.

Wenn die Bestellung durch Teillieferung erfüllt wird, entstehen dem Kunden nur bei der ersten Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf den Wunsch des Kunden, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich alle von FAMECO GmbH genannten Preise ab Firmensitz inklusive Verpackung und Verladen, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Alle weiteren Kosten, insbesondere Frachtkosten, Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben, die in Verbindung mit der Lieferung entstehen, gehen zu Lasten des Kundens. Kosten, die im Zusammenhang mit der Übertragung oder Registrierung der Ware im Bestimmungsland der Ware entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Kundens. Bei Gefahrgutsendungen wird für den hiermit verbundenen zusätzlichen Verpackungs- und Kennzeichnungsaufwand ein angemessener Zuschlag, mindestens jedoch 50,00€ je Sendung, berechnet.

Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste der FAMECO GmbH. Ist vereinbart, dass die Ware später als vier Monate nach Vertragsschluss geliefert werden soll und sollten in dieser Zeit Änderungen der kostenbildenden Faktoren der FAMECO GmbH eintreten, so ist FAMECO GmbH zu einer angemessenen Änderung der vereinbarten Preise berechtigt, soweit die Preisanpassung auf Umständen beruht, die außerhalb der Kontrolle der FAMECO GmbH stehen, diese Preisanpassung zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses zwischen FAMECO GmbH und dem Kunden für die Bestellung nicht bereits vorhersehbar war und die Erhöhung zumutbar ist.

Umstände außerhalb der Kontrolle der FAMECO GmbH in diesem Sinne sind insbesondere Änderungen von Zöllen, Steuern oder Abgaben, Transportkosten oder von durch FAMECO GmbH in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte.

Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der erhöhte Preis den ursprünglich vereinbarten Preis um mehr als 5 % übersteigt; dieses Recht kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber FAMECO GmbH unverzüglich nach Mitteilung der Preisanpassung erklärt werden.

Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

Der Kaufpreis und die Versandkosten bzw. die Vergütung für die Dienstleistung sind spätestens zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.

Der Kaufpreis und die Versandkosten bzw. die Vergütung für die Dienstleistung sind auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. FAMECO GmbH behält sich vor, bestimmte Zahlungsarten von einer Bonitätsprüfung oder einer Maximalbestellmenge abhängig zu machen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kauf- oder Dienstleistungsvertrag geltend machen.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden, von der FAMECO GmbH anerkannt worden oder unstreitig sind. Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis sind von diesem Aufrechnungsverbot ausgenommen.

Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Bei Lieferungen ins europäische Ausland wird die MwSt. nur dann nicht erhoben, wenn der Bestellung eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer beigefügt ist. Bei Lieferung in das nicht europäische Ausland wird eine Umsatzsteuer nicht erhoben. Der Kunde ist verpflichtet, die nationalen Steuerbestimmungen zu beachten.

Eine Lieferung ins Ausland erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse. Die bestellte Ware wird in diesem Fall erst nach Eingang des Rechnungsbetrages an den Kunden abgesendet.

Der Kunde gerät mit Überschreiten des vertraglichen Zahlungstermins in Verzug.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die FAMECO GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Kann die FAMECO GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung von Lieferungen oder Leistungen in Verzug, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, ist die FAMECO GmbH – unbeschadet seiner sonstigen Rechte – dazu berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen sowie noch nicht ausgelieferte Ware oder noch nicht erbrachte Leistungen zurückzubehalten.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der FAMECO GmbH.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt, wenn er sich das Eigentum an der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorbehält. Der Kunde tritt uns hierzu bereits jetzt alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware und aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt zur Sicherung unserer Forderung aus der Geschäftsverbindung ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer zur Zahlung an uns anzuzeigen.

Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu verpfänden bzw. im Rahmen einer Sicherungsübereignung zu übertragen.

Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware nach Mahnung und Rücktritt vom Vertrag berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt uns umgehend die sofortige Rückgabe der von uns gelieferten Ware zu verlangen.

FAMECO GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren zur Sicherung aller Ansprüche vor, die ihr aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kundens, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist FAMECO GmbH berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Ware durch FAMECO GmbH bedeutet einen Rücktritt vom Vertrag. FAMECO GmbH ist nach der Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

Das Eigentum der FAMECO GmbH erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der FAMECO GmbH nicht gehörender Artikel erwirbt die FAMECO GmbH Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.

Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Kunden einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung der jeweiligen Ansprüche schon jetzt an FAMECO GmbH ab. FAMECO GmbH nimmt diese Abtretung an. Bei der Veräußerung von Waren, an denen FAMECO GmbH Miteigentum hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungs Anteil, der seinem Miteigentumsanteil entspricht.

Solange der Kunde bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen der FAMECO GmbH gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die im Eigentum bzw. Miteigentum der FAMECO GmbH stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an FAMECO GmbH abgetretenen Forderungen selbst einziehen. FAMECO GmbH verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so kann FAMECO GmbH verlangen, dass der Kunde der FAMECO GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsverkaufs, darf der Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der FAMECO GmbH vornehmen.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10%, wird FAMECO GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

Der Kunde darf die an FAMECO GmbH abgetretenen Forderungen nicht an einen Dritten abtreten, um sie im Wege der gewerblichen, revolvierende Übertragung von Forderungen von dem Dritten einziehen zu lassen, es sei denn, der Kunde verpflichtet den Dritten (Factor) unwiderruflich dazu, die Gegenleistung solange unmittelbar an FAMECO GmbH zu bewirken, als noch Forderungen der FAMECO GmbH gegen den Kunden bestehen.

Die bloße Präsentation der Artikel im Katalog ist als reine Leistungsbeschreibung anzusehen, keinesfalls als Garantie für die Beschaffenheit der Artikel. Garantieerklärungen Dritter, z.B. Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt.

Der Kunde hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob sie die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist.

Im Falle offensichtlicher Mängel müssen diese unverzüglich schriftlich gegenüber der FAMECO GmbH angezeigt werden. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, hat der Kunde die Möglichkeit im Rahmen der Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels zu verlangen. Ein Recht auf Nachlieferung besteht nicht, da ein Ersatzgegenstand nicht vorrätig ist und FAMECO GmbH diesen auch nicht bei Dritten beschaffen kann. Sofern die Nacherfüllung im Sinne des § 440 S. 2 BGB fehlschlägt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Dies gilt auch, wenn FAMECO GmbH die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden nur ein Minderungsrecht zu.

Für den Fall der Gewährung eines Händlerrabatts wird die Gewährleistung ausgeschlossen, außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden.

Außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden verjähren die Gewährleistungsansprüche bezüglich der gelieferten Waren, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde,

Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an der Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelgewährleistungsansprüche.

Etwaige Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zum Zwecke der Nacherfüllung trägt FAMECO GmbH nicht, soweit diese sich erhöhen, weil die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Mängelgewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhaftem oder nachlässigem Gebrauch, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Montage oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Ferner bestehen Sachmängelansprüche nicht, wenn der Kunde die sich insbesondere aus der Betriebsanleitung ergebenden Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Überprüfung sowie Pflege der Ware nicht befolgt hat.

Für Akkus, Leuchtmittel und Verschleißteile wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Transportschäden sind unverzüglich bei der Lieferung dem Spediteur mitzuteilen und auf dem Lieferschein zu vermerken. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von einer Woche erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunden offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von einer Woche ab Ablieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der FAMECO GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Dies gilt nicht, falls FAMECO GmbH den Mangel der Ware arglistig verschwiegen hat.

Auf Verlangen der FAMECO GmbH wird der Kunde den beanstandeten Gegenstand auf seine Kosten an uns zurücksenden. Stellt sich heraus, dass die Mängelrüge des Kunden berechtigt war, so wird FAMECO GmbH dem Kunden die Kosten des günstigsten Versandwegs erstatten. Dies gilt nicht, soweit die Versandkosten sich deshalb erhöhen, weil der Gegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. In diesem Fall ersetzt FAMECO GmbH dem Kunden lediglich die Kosten des günstigsten Versandwegs vom Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu uns.

FAMECO GmbH wird mangelhafte Ware unentgeltlich nach seiner Wahl nachbessern oder nachliefern.

Zur Abwehr unverhältnismäßig hoher Schäden oder wenn FAMECO GmbH mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von FAMECO GmbH Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Kunde muss FAMECO GmbH von dieser Selbstvornahme unverzüglich, falls möglich vorher, schriftlich benachrichtigen.

Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt von einem Kaufvertrag, wenn die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist, FAMECO GmbH eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Mangels fruchtlos verstreichen lässt oder die Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich war. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Preises zu. Das Recht auf Minderung des Preises bleibt ansonsten ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern FAMECO GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.

Gewährleistung

Liegt ein Mangel an Lieferung oder Leistungen von FAMECO GmbH vor, werden wir nach unserer Wahl unentgeltlich nachbessern oder neu liefern („Nacherfüllung“), sofern der Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. FAMECO GmbH haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel bzw. Werkleistungen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 434 ff. bzw. §§ 633 ff. BGB.

Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche bei neuen Artikeln beträgt für den Verbrauchsgüterkauf zwei Jahre, ansonsten beim Kauf- und Werklieferungsvertrag 12 Monate. Die Verjährung beginnt nach Ablieferung des Liefergegenstandes - bzw. wenn dies vereinbart ist – nach Inbetriebnahme des Liefergegenstandes oder der Abnahme der Leistung.

Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche bei gebrauchten Liefergegenständen, ausgenommen neuwertige und neuwertig aufgearbeitete Teile, beträgt beim Kauf- und Werklieferungsvertrag ein Jahr und beginnt mit der Ablieferung des Artikels bzw. – wenn dies vereinbart ist – nach Inbetriebnahme des Liefergegenstandes oder Abnahme der Leistung.

Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängel im Sinne von Abs.1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.

Etwaige Rückgriffsansprüche des Kunden im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt, bestehen aber nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.

Die Verpflichtung zur Mängelbeseitigung entfällt, wenn an dem gelieferten Gerät technische Veränderungen (Fremdeingriffe) vorgenommen worden sind, wenn die Mängel durch die Verwendung von Zubehörteilen oder sonstigen Vorrichtungen verursacht wurden, die nicht geliefert worden sind, bei Mängeln, die auf gebrauchsbedingten Verschleiß beruhen, wenn die in den Installationsbedingungen und der Betriebsanleitung gegebenen Vorschriften nicht eingehalten werden, wenn die gelieferten Gegenstände unsachgemäß aufgestellt, betrieben, behandelt oder gewartet werden, wenn die gelieferten Gegenstände nicht mit der nötigen Sorgfalt gelagert oder die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Sterilität, Kennzeichnung, Verfallszeit usw. (Arzneimittelgesetz, Maschinenschutzgesetz usw.) nicht eingehalten werden, wenn offensichtliche Mängel nicht innerhalb von einer Woche seit Gefahrübergang und versteckte Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften nicht innerhalb einer Woche seit ihrer Aufdeckung schriftlich angezeigt werden.

Die Ersatzteillieferung erfolgt in Notfällen sofort, soweit der entsprechende Artikel vorrätig ist, in sonstigen Fällen kann der Kunde die Lieferung vorrätiger Ersatzgeräte nicht vor Ablauf eines Zeitraums von zwei Wochen seit Zugang der schriftlichen Mängelanzeige verlangen.

Nehmen wir eine Begutachtung des angezeigten Schadens vor und führt diese Begutachtung zu dem Ergebnis, dass sich die Nachbesserung nicht am Standort der Ware durchführen lässt, so ordnet sie eine Rückführung der Geräte oder Geräteteile an den Ort der Herstellung an, mit der Folge, dass sich die Nachbesserungsfristen um den Zeitraum verlängern, der erforderlich ist, um die mangelhaften Geräte oder Teile vom Ort der Begutachtung zum Ort der Herstellung zurückzusenden.

Wird der mangelhafte Artikel nicht innerhalb der genannten Fristen durch die Lieferung eines neuen Geräts oder Geräteteils ersetzt, so ist der Kunde berechtigt, uns schriftlich und unter Hinweis auf die vertragliche Folge eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen. Nach Fristablauf kann der Kunde entweder vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) verlangen. Das Recht zur Wandlung oder zur Minderung erlischt, wenn der Mangel vor Ausübung des Rücktritts- oder Minderungsrechts beseitigt wird.

Sind die Geräte oder Geräteteile nicht verfügbar, so sind wir berechtigt, jederzeit die Mängelbeseitigung durch ausdrückliche schriftliche Erklärung abzulehnen oder einzustellen. In diesem Fall kann der Kunde ohne weitere Fristsetzung Wandlung oder Minderung verlangen. Dieses Recht steht dem Kunden auch dann zu, wenn FAMECO GmbH einen Mangel in Notfällen nicht sofort durch die Lieferung eines neuen Geräts oder Geräteteils beseitigen kann.

Der Kunde ist verpflichtet, die mangelhaften Geräte oder Geräteteile innerhalb von vier Wochen nach Erhebung der Mängelrüge in unverändertem Zustand transportsicher verpackt an uns zurückzusenden. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann ihm FAMECO GmbH zur Bewirkung der Rücksendung eine Frist von 14 Tagen (Nachfrist) mit der Erklärung bestimmen, dass sie die Annahme der mangelhaften Teile nach Ablauf dieser Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Nachfrist von 14 Tagen ist FAMECO GmbH berechtigt, dem Kunde die gelieferten Ersatzteile und/oder Geräte zum jeweiligen Listenpreis in Rechnung zu stellen, und zwar auch dann, wenn die Mängelrüge des Kunden an sich begründet wäre.

Erweist sich die Mängelrüge als unbegründet, so haftet der Kunde auf Ersatz für die dadurch etwa bereits veranlassten Kosten der Begutachtung, des Ein- und Ausbaus, der Ausbesserung, der Lieferung von Ersatzteilen und Geräten einschließlich der Transportkosten und sonstigen Aufwendungen.

Alle sonstigen Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen FAMECO GmbH sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde macht Schadenersatzansprüche geltend, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der FAMECO GmbH beruhen. Folgeschäden werden nur dann ersetzt, wenn sie auf das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften zurückzuführen sind.

Verjährung

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche und für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kundens, die auf einem Mangel der Ware beruhen, beträgt 12 Monate ab Ablieferung oder, falls eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Dies gilt nicht, falls die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führt. In diesem Fall sind die gesetzlichen Verjährungsvorschriften anwendbar.

Es bleibt bei der jeweiligen gesetzlichen Verjährungsfrist, wenn FAMECO GmbH arglistig einen Mangel verschwiegen hat (§ 438 Abs. 3 BGB).

Für alle übrigen Schadensersatzansprüche des Kunden, für die FAMECO GmbH haftet, gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

Stornierungen von Bestellungen / Rücksendungen

Sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Rücktritts- oder Anfechtungsgründe vorliegen, ist der Kunde nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung der FAMECO GmbH zur Stornierung von Bestellungen oder zur Rücksendung von Ware berechtigt. FAMECO GmbH ist nicht zur Zustimmung verpflichtet. Falls FAMECO GmbH der Stornierung oder Rücksendung zustimmt, ist FAMECO GmbH berechtigt, dem Kunden die durch die Stornierung und Rücksendung entstandenen angemessenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

Haftung

FAMECO GmbH haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

In sonstigen Fällen haften wir – soweit nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

Alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen FAMECO GmbH sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, FAMECO GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder zumindest leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Vertragspartners schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte.

Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für einen Schaden, der nicht an dem Vertragsgegenstand entsteht, wird außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

Die Haftung wegen arglistigen Verhaltens der FAMECO GmbH, sowie für übernommene Garantien, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Soweit die Haftung der FAMECO GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der FAMECO GmbH. Für alle Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen FAMECO GmbH geltend gemacht werden - außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden - gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

Urheberrechte

FAMECO GmbH hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die in unserem Produktportfolio und im Rahmen unserer Schulungen veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme, und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet. Überlassene Schulungsunterlagen und Dokumente sind an die jeweiligen Teilnehmer gebunden und dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Die Unterlagen dienen dem Teilnehmer zur eigenen Dokumentation der besuchten Veranstaltung. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte bestehen nicht. Schulungsunterlagen und Dokumente, die von den externen Referenten zur Verfügung gestellt werden, liegen in der Verantwortung des jeweiligen Erstellers.

Schulungen

Stornierungen und Absagen

Eine Stornierung der Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Erfolgt die Stornierung bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so wird die Teilnahmegebühr abzüglich 15 % des Gesamtbetrages zurückerstattet, danach wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe erhoben. Bei Nichtteilnahme wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe in Rechnung gestellt. Entscheidend ist der Eingang der Stornierungserklärung bei uns. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei benannt werden. Eine Umbuchung ist bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.

Schulungsentgelt

Das Schulungsentgelt versteht sich pro Teilnehmer. Reise- und Hotelkosten sind im Preis nicht inbegriffen. Eine Teilnahme an nur einem Teil der gebuchten Veranstaltung berechtigt nicht zur Preisminderung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Zahlungen sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, unter Angabe der Rechnungsnummer, auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

 Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl der Schulungen ist begrenzt. Anmeldungen werden daher in der Reihenfolge des Eingangs der schriftlichen Anmeldungen berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, wird der Kunde hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. FAMECO GmbH behält sich vor, Schulungen wegen besonderer Gründe oder mangels ausreichender Beteiligung spätestens zehn Werktage vor Schulungsbeginn zu verschieben, abzusagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenzulegen. In diesem Falle erhält der Teilnehmer umgehend eine Benachrichtigung. Weiter steht dem Teilnehmer in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Aufwendungsersatz (Stornogebühren für gebuchte Anreise oder Hotel), bestehen nicht. FAMECO GmbH ist berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen, als den angegebenen Referenten durchführen zu lassen.

Datenschutzhinweis

FAMECO GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, insbesondere Kontaktdaten zur Abwicklung der Bestellung, so auch E-Mail-Adressen, falls bekannt. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Kunden.

Sicherheitsbestimmungen

Der Kunde ist für die Einhaltung der ihn verpflichtenden nationalen Gesetze, Verordnungen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Zulassung, Installation, Betrieb, Wartung und Reparatur der Liefergegenstände verantwortlich und verpflichtet, diese zu erfüllen. So sind insbesondere bei Inbetriebnahme eines Gerätes die Vorschriften des Medizinproduktgesetzes (MPG) sowie der Medizinproduktbetreiberverordnung (MPBetreibV) einzuhalten und zuvor, soweit vorgeschrieben, eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) des Gerätes durchzuführen.

Der Kunde ist verpflichtet, FAMECO GmbH von allen Ansprüchen, die gegen FAMECO GmbH aufgrund der Nichtbeachtung derartiger Vorschriften durch den Kunden geltend gemacht werden, freizustellen.

Behinderung der Ausführung

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei anfallenden Wartungsarbeiten durch uns notwendige Gerätelisten vor Prüfung rechtzeitig vorgelegt werden, so dass die Prüfung der Geräte innerhalb angemessener Zeit ungehindert erfolgen kann.

Fehler sind bei Reparaturanfragen konkret zu bezeichnen.

Zudem ist unser Techniker soweit zu unterstützen, dass ihm die zu prüfenden Geräte zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist dem Techniker ausreichend Platz zum Prüfen und Reparieren der Geräte zu schaffen. Der Kunde muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen. Der Kunde hat einen Ansprechpartner zu benennen.

Salvatorische Klausel

Eine unwirksame Bestimmung oder Regelungslücken dieser Bedingungen werden durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Bedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke oder die Unwirksamkeit einer Klausel gekannt hätten.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Wenn die Bestellung als Verbraucher abgegeben wurde und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften des Landes von der getroffenen Rechtswahl unberührt.

Als Gerichtsstand wird München vereinbart.